Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS)
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01.03.2022

Was unterscheidet den Schöffen vom Ersatzschöffen?

Ein Ersatzschöffe (vormaliger Begriff „Hilfsschöffe“) unterscheidet von einem Hauptschöffen, dass er keinem bestimmten Spruchkörper und auch nicht für ein Jahr im Voraus auf die Sitzungstermine dieses Spruchkörpers zugelost wurde.

Ein Ersatzschöffe springt dann ein, wenn ein Hauptschöffe ausfällt bzw. von der Verhandlung entbunden wurde. Dann sucht die Gerichtsgeschäftsstelle schnell einen Ersatz und ruft den Ersatzschöffen an, der zu diesem Zeitpunkt an der ersten Stelle der Ersatzschöffenliste steht. Ist dieser jedoch nicht zu erreichen, rückt er sofort an die letzte Stelle der Liste und der nächste wird angerufen. Das geschieht so lange, bis ein Ersatzschöffe erreicht wird und sofort zur Sitzung kommen kann.

Die Reihenfolge auf der Ersatzschöffenliste wird durch Los bestimmt und kann nicht willkürlich geändert werden. Ein Ersatzschöffe wird auch dann herangezogen, wenn in einem Umfangsverfahren zusätzliche Ersatzschöffen benötigt werden, die sofort die Funktion eines Hauptschöffen übernehmen, falls dieser während des Verfahrens ausfällt. Dann werden sie Ergänzungsschöffen genannt. Ersatzschöffen können auf die Schöffenliste nachrücken, wenn ein Hauptschöffe von dieser gestrichen wurde, oder wenn neue Strafkammern (Landgericht) oder Schöffengerichte (Amtsgericht) gebildet werden.

Ein Ersatzschöffe muss sich auf sehr unregelmäßige und kurzfristige Einsätze einrichten. Er kann auch für längere Zeit nicht zum Einsatz kommen, weil er eventuell zu dem Zeitpunkt, als das Gericht in laut Reihenfolge der Ersatzschöffenliste einsetzen wollte, weder zu Hause noch am Arbeitsplatz erreichbar war.



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