Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS)
           Landesverband Nord e.V.



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01.03.2022

Rechte und Pflichten

Ein Schöffe ist dem Berufsrichter gleichgestellt, soweit es nicht gesetzlich anders geregelt ist. Zu seinen wichtigsten Rechten gehören u.a.:

das Fragerecht an Angeklagte, Zeugen (außer Zeugen unter 16 Jahren), Sachverständige, Teilnahme an allen Beratungen und Abstimmungen während der Hauptverhandlung, Mitentscheidung an allen verfahrensbeendenden Entscheidungen (Urteil, Einstellung), sowie an Entscheidungen, die mit dem Urteil zusammenhängen (z.B. Bewährungsauflagen), Teilnahme an verfahrensgestaltenden Entscheidungen wie Beweisanträge, Ausschluss der Öffentlichkeit, Erlass von Haftbefehlen.

Zu den Pflichten eines Schöffen gehören:

Teilnahme an den Sitzungen (Entbindung nur in Ausnahmefällen möglich z.B. bei einem gesetzlichen Ausschlussgrund, wenn z.B. ein Verwandter angeklagt ist; bei Krankheit; bei Besorgnis der Befangenheit), Pflicht zur Verschwiegenheit (betrifft alles, was außerhalb einer öffentlichen Verhandlung beraten wird), Unparteilichkeit.



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