Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS)
           Landesverband Nord e.V.



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01.03.2022

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um mich für das Schöffenamt zu bewerben?

Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, in der Gemeinde oder Stadt, in der Sie sich bewerben wollen, wohnen und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt sein.

Allerdings sind bestimmte Personen vom Schöffenamt ausgeschlossen. So ist derjenige zu diesem Amt unfähig, dem infolge Richterspruchs die Bekleidung öffentlicher Ämter abgesprochen wurde. Nicht berufen werden sollen auch Personen:

- die wegen geistiger und körperlicher Gebrechen nicht zu diesem Amt geeignet sind

- die in Vermögensverfall (z.B. Insolvenzverfahren) geraten sind

Sie sollten jedoch einige persönliche Fähigkeiten für dieses Amt mitbringen, die in keinem Gesetz stehen:

- Berufs- und Lebenserfahrung

- Menschenkenntnis

- soziales Verständnis, um eine Tat in ihr Umfeld einordnen zu können

- Vorurteilsfreiheit

- Verantwortungsbewusstsein und Mut zum Richten über andere Menschen

- eine eigene Meinung vertreten und die anderer akzeptieren können.



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