Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS)
           Landesverband Nord e.V.



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01.03.2022

Wie verläuft das Wahlverfahren? Wann erfahre ich, ob ich zum Schöffen gewählt wurde?

Ihre Bewerbung wird auf die Vorschlagsliste Ihrer Gemeinde/Stadt ihres Bundeslandes – in Hamburg des Bezirksamtes - gesetzt. Die Vorschlagsliste wird meist im Frühjahr von den Gemeindevertretungen – in Hamburg Bezirksversammlungen - beschlossen und danach eine Woche öffentlich ausgelegt, um Einsprüche gegen eine oder mehrere Personen auf der Liste zu ermöglichen.

Diese Liste sollte immer mindestens doppelt so viel Vorschläge enthalten als die Gemeinde dem zuständigen Amtsgericht und Landgericht unterbreiten soll, damit eine Wahl möglich ist. Nach Ablauf der Einspruchszeit leitet die Gemeinde die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht weiter.

Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss unter Vorsitz eines Richters aus allen Listen der Gemeinden (Stadtbezirke) des Amtsgerichtsbezirkes zuerst die notwendige Anzahl der Hauptschöffen und Hilfsschöffen für das Amtsgericht und danach die Haupt- und Hilfsschöffen für das Landgericht.

Die Hilfsschöffen werden immer aus dem Ort gewählt, an dem das Amts- bzw. das Landgericht seinen Sitz hat, weil Hilfsschöffen schnell einspringen müssen, wenn der Hauptschöffe für eine Verhandlung plötzlich ausfällt.

Für die Jugendschöffen wird die Vorschlagsliste vom Jugendhilfeausschuss gewählt. Hier wird genau auf paritätische Aufteilung zwischen Frauen und Männern geachtet, weil bei den Jugendgerichten vorgeschrieben ist, dass immer ein Mann und eine Frau als Schöffen zur Hauptverhandlung herangezogen werden müssen. Die Wahl der Jugendschöffen erfolgt am zuständigen Amtsgericht ebenfalls durch den Schöffenwahlausschuss unter Vorsitz eines Jugendrichters. Dieser wählt nach genau demselben Verfahren die Wahl der Jugendhaupt- und -hilfsschöffen für das Amtsgericht und das Landgericht.

Wer zum Schöffen oder Jugendschöffen gewählt wurde, erhält zum Jahresende vor Beginn der neuen Amtszeit eine Benachrichtigung vom Amts- oder Landgericht. Erst hierdurch erfährt er, an welchem Gericht er nun eingesetzt wird und ob er zum Haupt- oder Hilfsschöffen gewählt wurde. Wer zum Hauptschöffen gewählt wurde, erhält gleichzeitig die Termine für das erste Sitzungsjahr, zu denen er ausgelost wurde. Dieses sollten nicht mehr als zwölf sein.



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