Literatur

Richter ohne Robe (RohR)

Cover Richter ohne Robe 2/2024
Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt: Richter ohne Robe ist die Zeitschrift des Bundesverbands der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e. V. – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS).

Als zentrales Fachorgan für das richterliche Ehrenamt informiert die Zeitschrift seit 1989 inzwischen vierteljährlich über die Tätigkeiten des Verbandes und über relevante Themen und Ereignisse, die Laienrichter betreffen.

Thematisch umfasst dies rechtspolitische Vorhaben in Regierungen und Parlamenten sowie die aktuelle Rechtsprechung, die sich mit den ehrenamtlichen Richtern befasst. Praktische Tipps und die Beantwortung von Fragen aus dem Alltag des Amtes der ehrenamtlichen Richter runden die Berichterstattung ab. Neben der Bildungsarbeit ist die Zeitschrift das erfolgreichste Projekt der Verbandstätigkeit des DVS.

Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e.V.
Anfragen, Beiträge und Hinweise richten Sie bitte an:

Redaktion
Andreas Höhne
(Redaktionsleitung, v.i.S.d.R.)
Mitredakteure: Corinna Mix, Claudia Kitzig, Petra Ott
Anschrift der Redaktion
Redaktion „Richter ohne Robe“
c/o DVS-Bundesverband
Bahnhofstr. 32, 99718 Greußen
E-Mail: redaktion-rohr@schoeffen.de


Fit fürs Schöffenamt

Der Ratgeber bereitet Schöffinnen und Schöffen umfassend auf ihre Aufgaben vor und ist praktischer Wegbegleiter während der Amtsausübung. Er vermittelt die erforderliche Handlungskompetenz, indem er über den Strafprozess aus der Perspektive der Beteiligung von Schöffinnen und Schöffen, ihrer Rolle und Verantwortung informiert:

• Rechte und Pflichten im Schöffenamt
• Mitwirkungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung
• Grundlagen des Strafrechts und Strafverfahrens, Beweisaufnahme, Strafzumessung
• Praktische Hilfen für die Zusammenarbeit mit den Berufsrichterinnen und -richtern
• Tipps zum Schutz vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz und bei Fragen der Entschädigung.
Ratgeber für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit
1. vollständig überarbeitete Auflage
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2024, ca. 300 Seiten, broschiert
ISBN 978-3-7560-0899-5
Preis: 26,90 € inkl. MwSt.
Das Buch kann vorgemerkt werden.

Link zum Nomos Shop


Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen (Hamburg) (Strafgericht)

Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen (Hamburg) (Strafgericht)

In der Strafgerichtsbarkeit nehmen am Verfahren nicht nur Richterinnen und Richter teil, die durch ihre juristische Ausbildung und durch Prüfungen die Befähigung zum Richteramt erworben haben (Berufsrichterinnen), sondern auch Bürgerinnen und Bürger aus allen Schichten der Bevölkerung ohne juristische Vorbildung (Schöffen). Schöffinnen und Schöffen üben ein
wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt aus (§ 31 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG -). Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken sie neben den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit.

 


Schöffenfibel (Schleswig-Holstein) (Strafgericht)

Schöffenfibel (Schleswig-Holstein) (Strafgericht)

Die Beteiligung ehrenamtlicher Richter an der Rechtsprechung ist eine lange und bewährte Tradition. Als fester Bestandteil des gesamten Rechtslebens wirken ehrenamtliche Richter in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten mit. Sie sind nicht nur im Strafverfahren, sondern auch in der Zivilgerichtsbarkeit als Handelsrichter oder beim Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgericht tätig. Die vorliegende Schöffenfibel richtet sich an die im Strafverfahren
beteiligten ehrenamtlichen Richter, die hier Schöffen genannt werden. Die Grundlage des Schöffenamtes ergibt sich aus unserer Verfassung. In Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes
heißt es:


„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“


Das bedeutet, dass auch die Rechtsprechung unter diesem obersten Leitsatz der Demokratie steht. Die Beteiligung von Schöffen an der Strafrechtspflege ist Ausdruck dieses Leitsatzes. Das Gerichtsverfassungsgesetz räumt den Schöffen daher eine eigenständige Stellung gegenüber den Berufsrichtern ein; gemeinsam mit ihnen soll ein gerechtes Urteil gefunden werden, das die Umstände des Einzelfalles, die Rechte des Angeklagten sowie die Belange des Verletzten und der Öffentlichkeit berücksichtigt.


Ehrenämter in der Justiz – Das Schöffenamt (Mecklenburg-Vorpommern) (Strafgericht)

Ehrenämter in der Justiz – Das Schöffenamt (Mecklenburg-Vorpommern) (Strafgericht)

 Die Grundlage Ihres Schöffenamtes ergibt sich aus der Verfassung. In Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Sie sind als Schöffin bzw. Schöffe Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch Ihr Amt Staatsgewalt aus. Gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern urteilen Sie „Im Namen des Volkes“ über Schuld und Unschuld Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie haben also darüber zu entscheiden, ob jemand freizusprechen oder zu verurteilen ist und zu welcher Strafe. Sie sind unabhängig, d. h. nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Sie müssen unparteiisch entscheiden. Die Berufsrichter, mit denen Sie dann zusammenwirken, sind Frauen und Männer, die Rechtswissenschaft studiert und auf Dauer den Beruf einer Richterin bzw. eines Richters gewählt haben. Ihre Mitwirkung als ehrenamtliche Richterin bzw. als ehrenamtlicher Richter ist gerade deshalb gewollt, weil Ihre Lebens und Berufserfahrung und Ihr gesunder Menschenverstand in das Verfahren, die Urteilsberatung und die Urteilsfindung einfließen sollen. Frauen und Männer sind gleichermaßen zur Mitwirkung aufgerufen.


Leitfaden für ehrenamtliche Richterinnen und Richter (Hamburg) (Verwaltungsgericht)

Leitfaden für ehrenamtliche Richterinnen und Richter (Hamburg) (Verwaltungsgericht)

 Die verschiedenen Gerichtsbarkeiten Die Rechtsprechung ist in verschiedene Gerichtsbarkeiten gegliedert. Über zivilrechtliche Streitigkeiten, wie etwa Ehescheidungen oder Ansprüche aus Kauf- und Mietverträgen, sowie über Strafsachen entscheiden in Hamburg die Amtsgerichte, das Landgericht und das Hanseatische Oberlandesgericht. Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen fallen in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Für Streitigkeiten öffentlich-rechtlicher Art ist regelmäßig der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben, sofern es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Frage handelt oder eine der besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeiten zuständig ist: Über Angelegenheiten der Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und der Kriegsopferversorgung sowie Sozialhilfe entscheidet die Sozialgerichtsbarkeit. Streitigkeiten über Steuern und einige andere öffentliche Abgaben fallen in die Zuständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit.  


Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess

Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess – Prof. Dr. Jörg Kinzig, Benedikt Iberl M.Sc:

Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die

Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind Sie häufig nur Statisten.

Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.

Nomos Verlag, 175 Seiten.
ISBN: 978-3-7560-0632-8
54,00 €

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“Rechte Richter” – alles nur Einzelfälle?

Joachim Wagner: “Rechte Richter” – alles nur Einzelfälle?

Seitdem die AfD im Bundestag und in fast allen Landtagen vertreten ist, steht die Justiz vor einer neuen Herausforderung, auf die sie nicht vorbereitet ist: AfD-nahe Richter und Staatsanwälte

fallen durch rechtslastige Ermittlungen und Entscheidungen auf. Dem Ansehen der Justiz schaden auch Robenträger, die rechtsextremistische und antisemitische Propaganda entkriminalisieren und Täter dadurch zu milde oder gar nicht bestrafen. Ihrer Verantwortung im Kampf gegen den Rechtsextremismus sind Teile der Dritten Gewalt bisher nicht gerecht geworden. Heute ist die Unabhängigkeit der Justiz stärker von innen als von außen bedroht: durch eine verhängnisvolle Politisierung bzw. Entpolitisierung von Entscheidungen, eine schwache Dienstaufsicht und die Machtgewinne der AfD in Richterwahlausschüssen.

Justiz und Politik haben die neue Gefahr von rechts bisher unterschätzt. Der Schutz vor der Einstellung rechter Juristen ist lückenhaft, die Instrumente zur Entfernung rechtsextremer Juristen aus dem Dienst sind relativ stumpf, wie die Affäre um den rechtsextremistischen AfD-Richter Maier zeigt. Joachim Wagner fordert die Justiz auf, sich auf die Prinzipien eines wehrhaften Rechtsstaates zu besinnen.

194 Seiten – 2021 – Berliner Wissenschafts-Verlag
ISBN: 978-3-8305-5111-9 – 29,-€
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