Grundsatzpapiere

Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. und die Landesverbände haben auf  der Mitgliederversammlung am 20. November 2015 in Erfurt drei Grundsatzpapiere beschlossen.

Die Grundsätze des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter und seiner Landesverbände sollen das Selbstverständnis des Verbandes widerspiegeln, mit dem sie das ehrenamtliche Richteramt im Konzert der Staatsgewalten einordnen und ausüben wollen. Das Rechtspolitische Programm schlägt einen großen Bogen von einer stärkeren Verankerung des Ehrenamtes im Bewusstsein der Bevölkerung über einzelne Verbesserungsmaßnahmen in den Verhandlungen bis hin zu einer tief greifenden Veränderung der Rechtsprechung durch Übertragung bestimmter Streitigkeiten auf (ehrenamtliche) gesellschaftliche Gerichte. Das dritte Papier widmet sich speziell der Reform der Schöffenwahl, die eine Vereinfachung des Wahlvorgangs, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands der Kommunen und eine bessere Mobilisierung von geeigneten Frauen und Männern für dieses Amt erreichen soll.

Diese Grundsatzpapiere wurden um ein Papier Ethik der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ergänzt, das von der Mitgliederversammlung am 30.09.2017 beschlossen wurde.

Grundsatzpapiere

Ethische Grundsätze der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und anderer Gesetze zur Verbesserung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen

(Quelle: www.schoeffen.de)