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DVS-Kolleg online: Juristische Befangenheit – erkennen, vermeiden, schützen

8 Mai @ 19:00 20:30

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Die Veranstaltung ist Mitgliederöffentlich. Unsere Mitglieder erhalten den Einwahllink ein paar Tage vor der Veranstaltung

ReferentRechtsanwalt Tim Burkert, Fachanwalt für Strafrecht

Gerade zu Beginn ihrer Amtszeit bewegen sich Schöffinnen und Schöffen auf juristisch unbekanntem Terrain. Strafprozesse folgen zahlreichen – teils geschriebenen, teils ungeschriebenen – Regeln, die juristischen Laien oft nicht geläufig sind. Das führt zu einer natürlichen Unsicherheit, die nicht im rechtlichen, aber im praktischen Sinne einer „Befangenheit“ nahekommt:

  • Wie verhalte ich mich in bestimmten Situationen?
  • Was darf ich sagen – und was sollte ich besser unterlassen?
  • Darf ich mit anderen Verfahrensbeteiligten sprechen – und wenn ja, worüber und wie?

Berufsrichter:innen äußern sich häufig bewusst zurückhaltend und sprechen im Konjunktiv – selbst wenn es ungewöhnlich oder übertrieben erscheint. Ziel ist es, durch äußerste Neutralität keine Zweifel an der Unparteilichkeit aufkommen zu lassen.

Doch genau hier lauern Fallstricke für Schöff:innen: Unbedachte Äußerungen oder Verhaltensweisen können zur Ablehnung wegen der sogenannten „Besorgnis der Befangenheit“ führen – ein juristisch gewichtiger Begriff mit potenziellen Folgen.

In seinem Vortrag wird RA Burkert folgenden Fragen nachgehen:

  • Was bedeutet Befangenheit im strafprozessualen Sinne?
  • Welches Verhalten kann als befangen ausgelegt werden?
  • Wie kann ich mich vor dem Eindruck der Voreingenommenheit schützen?
  • Und was tun, wenn mir Befangenheit vorgeworfen wird?

Referent ist Rechtsanwalt Tim Burkert, 59, Fachanwalt für Strafrecht. Er blickt auf über 30 Jahre Berufserfahrung als Strafverteidiger in Hamburg zurück, war viele Jahre Vorsitzender der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidiger:innen und referiert regelmäßig zu strafprozessualen Themen.

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