Wer als ehrenamtlicher Richter oder ehrenamtliche Richterin tätig sein möchte und in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, kann sich ab sofort bei der Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt bewerben, in der sein Wohnsitz liegt. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie Richterinnen und Richter mit.
Gesucht werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht in Schwerin und das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald für die Wahlperiode vom 1.7.2025 bis zum 40.6.2030.
Zu den Voraussetzungen für die Bewerbung zählen unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Nicht bewerben können sich unter anderem Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben worden ist, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann oder die bereits wegen eines Richterspruchs von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sind. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst,
Rechtsanwälte und Notare sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Bitte beachten Sie auch die Bewerbungsfrist, die von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein kann (in Rostock z.B. der 7.3.25, in Greifswald der 21.2.25)