Die Bewerbungsfristen für die Schöffenwahl 2023 endeten in den Hamburger Bezirken bereits am 30. April. Inzwischen sind auch die meisten Kommunen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Bewerbungsfristen fertig. Jetzt ist es an den Bewerberinnen und Bewerbern, geduldig zu sein, da der nächste Schritt im Auswahlverfahren ansteht.
In Kürze werden weitere Informationen darüber bekannt gegeben, wie der Wahlprozess bis zur Ernennung und Auslosung der Schöffinnen und Schöffen an den entsprechenden Gerichten fortgesetzt wird.
Die aktuelle Ausgabe 3/2022 der Verbandszeitschrift "Richter ohne Robe" (RohR) mit einem Vorwort des Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier und Marion Walsmann, Mitglied des Europäischen Parlaments.
Der Tag der offenen Tür im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Das KFN lädt herzlich zu folgenden Gastvortrag ein:
Kontakt:
E-Mail: krimkoll@kfn.de
Telefon: 0511 34836-0
Internet: www.kfn.de
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Justiz lädt ein zu einem interdisziplinärem Symposium zum Thema
am 6. und 7. Oktober 2022, im Bundesministerium der Justiz, Gustav-Heinemann-Saal, Eingang: Jerusalemer Str. 27, 10117 Berlin
Damit wir einen Überblick darüber gewinnen können, wie viele Gäste wir per Webex begrüßen dürfen, wären wir dankbar, wenn Sie Ihre geplante Teilnahme in dieser Form vorab möglichst bis zum 1. Oktober 2022 durch eine Nachricht an veranstaltungen@bmj.bund.de mitteilen könnten.
Agenda (Pdf-Datei)
Wir laden Sie im Rahmen des kommenden Kriminologischen Kolloquiums am Dienstag, 6. September 2022, herzlich zu folgendem Gastvortrag ein:
Was bleibt vom Grundrecht auf Sterbehilfe?
Prof. Dr. Bernd Hecker (Eberhard Karls Universität Tübingen)
Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungsseite, die Sie selbst-verständlich gerne an mögliche interessierte Personen weiterleiten können.
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:
Für Ihre Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 02.09.2022 erforderlich. Hierfür nutzen wir neuerdings ein Online-Anmeldeformular.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Veranstaltung findet Pandemie-bedingt ausschließlich digital statt. Eine Präsenz-Teilnahme ist nicht möglich. Die Zusendung des Zugangslinks erfolgt voraussichtlich am Tag vor der Veranstaltung.
Falls Sie eine Teilnahmebescheinigung anfordern, wird Ihnen diese unaufgefordert nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Erstellung der Teilnahmebescheinigungen einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Falls Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, melden Sie sich gerne unter kfn@kfn.de.
Alle Anmeldungen, die bereits per E-Mail eingegangen sind, bleiben selbst-verständlich erhalten. Falls Sie sich für mehrere Kolloquien anmelden wollen, weisen sie bitte ausdrücklich in dem Anmeldeformular darauf hin!
Tagung zum Thema "Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit und ihre Bedeutung für den Rechts- und Sozialstaat"
Auch in einem funktionierenden Sozialstaat existieren Ungleichheiten und Ungerechtigkeit. So kann es zum Beispiel bei Kürzungen des Arbeitslosengelds oder bei Genehmigungen für Pflegeleistungen zu Konflikten kommen. Zur rechtlichen Klärung solcher Fälle wurde 1954 die Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland eingerichtet. Gelingt es ihr, den Sozialstaat gerechter zu machen und Ungleichheiten abzubauen? Welche Bedeutung haben die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in diesen mit hochkomplexer Materie beschäftigten Gerichten? Können sie dazu beitragen, „im Namen des Volkes“ wahre soziale Gerechtigkeit zu erreichen?
Weitere Informationen und Anmeldung: Evangelische Akademie Bad Boll
Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. Sie im Rahmen des Kriminologischen Kolloquiums unseres Hauses für Dienstag, den 14.06.2022, 18.00 bis 19.30 Uhr, herzlich zu folgendem Gastvortrag ein:
Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M (UW-Madison), Universität Konstanz, spricht zum Thema:
„Schwangerschaftsabbruch im Recht“
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten PDF-Datei, die Sie selbstverständlich gerne an mögliche interessierte Personen weiterleiten können.
Bitte beachten Sie den folgenden wichtigen Hinweis: Für Ihre Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 29.04.2022 erforderlich. Hierfür nutzen wir ein Online-Anmeldeformular. Dieses finden Sie unter:
https://forms.office.com/r/Ng29K2V119
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung findet pandemiebedingt ausschließlich digital statt. Eine Präsenzteilnahme ist nicht möglich. Die Zusendung des Zugangslinks erfolgt voraussichtlich am Tag vor der Veranstaltung. Falls Sie eine Teilnahmebescheinigung anfordern, wird Ihnen diese unaufgefordert nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Erstellung der Teilnahmebescheinigungen einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Falls Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, melden Sie sich gerne unter der E-Mail-Adresse: kfn@kfn.de.
Alle Anmeldungen die bereits per E-Mail eingegangen sind, bleiben selbstverständlich erhalten.
Wir danken allen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die sich in vielen Ländern Europas an der Rechtsprechung beteiligen und damit ein wichtiger Grundpfeiler für die demokratische Grundordnung der europäischen Gemeinschaft sind!
Fachzeitschrift für das richterliche Ehrenamt
Schwerpunkt: Gesetzlicher Richter (Blick in den Inhalt)
Mitglieder der DVS erhalten die Verbandszeitschrift kostenlos.
Bitte nicht mehr anmelden!
Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. lädt Sie im Rahmen des Kriminologischen Kolloquiums für Dienstag, den 03.05.2022, von 18.00 bis 19.30 Uhr, herzlich zu folgendem Gastvortrag ein:
Frau Nora Labarta Greven und Prof. Dr. Tillmann Bartsch vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachen e.V. sprechen zum Thema:
„Die strafrechtliche Bekämpfung des Menschenhandels in Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland“
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten PDF-Datei (auf das linke Bild klicken), die Sie selbstverständlich gerne an mögliche interessierte Personen weiterleiten können.
Bitte beachten Sie den folgenden wichtigen Hinweis: Für Ihre Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 29.04.2022 erforderlich. Hierfür nutzen wir neuerdings ein Online-Anmeldeformular.
Alle Anmeldungen, die bereits per E-Mail eingegangen sind, bleiben selbstverständlich erhalten. Falls Sie sich für mehrere Kolloquien anmelden wollen, weisen sie bitte ausdrücklich in dem Anmeldeformular darauf hin!
Seit 2009 sind auch Schöffinnen und Schöffen durch gesetzliche Regelung in die "Absprache" in einem Strafverfahren eingebunden. Umgangssprachlich wird das - entlehnt aus dem anglo-amerikanischen Recht - auch "Deal" genannt. Wie sieht das nun in der gerichtlichen Praxis aus? Dazu hat ein Forschungsverbund der Universitäten Düsseldorf, Frankfurt am Main und Tübingen unter Leitung von Prof. Dr. Jörg Kinzig vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen nach zehn Jahren bereits unter den Berufs-juristischen Akteuren (Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten) eine ausführliche Befragung und Analyse durchgeführt.
("Die Praxis der Verständigung im Strafprozess", Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009; Nomos-Verlag, Link zur Veröffentlichung).
Nunmehr führt die Universität Tübingen eine entsprechende Umfrage unter den Schöffinnen und Schöffen durch. Mehr zur Umfrage und den Zugang dazu finden Sie hier:
Online-Befragung von Schöffinnen und Schöffen zu ihrer Rolle in Strafverfahren unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten Absprachen. (Befragung ist beendet)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt ein wichtiges Urteil veröffentlicht: Die Entschädigung für Zeitaufwand (§ 16 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) muss nicht entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltungen von den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern versteuert werden.
Siehe Presseerklärung des BFH:
„BFH: Entschädigung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilweise nicht zu versteuern“ (externer Link) ()