Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS)
           Landesverband Nord e.V.



Erste Konferenz zur Schöffenwahl in Rostock

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie das Justizministerium M-V laden zum bundesweiten Austausch.

Für die künftige Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 sind in diesem Jahr die Vorschlagslisten aufgestellt worden. Allein in Mecklenburg-Vorpommern waren mindestens 2.950 Personen für die Vorschlagslisten der Kommunen und der Jugendhilfeausschüsse gesucht worden, aus denen 1.475 Schöffinnen und Schöffen zu wählen sind. Wie ist es bisher bundesweit gelaufen? Welche Schwierigkeiten gab es? Wie wurden die Schwierigkeiten gelöst? Diese und noch mehr Fragen sollen auf der bundesweit ersten Konferenz zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen geklärt werden. Expertinnen und Experten aus Kommunen, Verbänden und der Justiz werden sich austauschen.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) sowie das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz laden zur Konferenz am Freitag, 29. September 2023, 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Haus der Justiz, August-Bebel-Str. 15-20, 18055 Rostock.

Wenn Sie teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte unter folgendem Link an -> https://pretix.eu/DSEE/schoeffen/

(Text: www.regierung-mv.de)



Die Bewerbungsfristen für die Schöffenwahl 2023 sind abgelaufen. Nun liegt es in den Händen der Bewerberinnen und Bewerber, geduldig zu sein, während die nächsten Schritte des Auswahlverfahrens bevorstehen.


Wie es nun weitergeht, finden Sie hier:

Zeitlicher Ablauf der Schöffenwahl 2023




Die aktuelle Ausgabe 3/2022 der Verbandszeitschrift "Richter ohne Robe" (RohR) mit einem Vorwort des Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier und Marion Walsmann, Mitglied des Europäischen Parlaments.



Der Tag der offenen Tür im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

(Foto: Ecki Raff)



Treffen mit der Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern. 

Hier geht es zum Artikel




Kriminologisches Kolloquium - erstes Halbjahr 2023


Das KFN lädt herzlich zu folgenden Gastvortrag ein:


Anmeldung hier!

Kontakt:

E-Mail: krimkoll@kfn.de
Telefon: 0511 34836-0
Internet: www.kfn.de





Symposium „Therapie und Glaubhaftigkeit“


Auswirkungen von Therapien auf die Glaubhaftigkeit
von​ ​Zeuginnen und ​Z​eugen im Strafverfahren


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Justiz lädt ein zu einem interdisziplinärem Symposium zum Thema

"Therapie und Glaubhaftigkeit"


am 6. und 7. Oktober 2022, im Bundesministerium der Justiz, Gustav-Heinemann-Saal, Eingang: Jerusalemer Str. 27, 10117 Berlin

In der Praxis wird potentiell Geschädigten von Straftaten nicht selten davon abgeraten, sich vor Abschluss des Strafverfahrens in psychotherapeutische Behandlung zu begeben, da dies die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage beeinträchtigen könne. Betroffene können damit vor die schwierige Entscheidung gestellt werden, eine gesundheitlich erforderliche Behandlung zurückzustellen, um eine strafrechtliche Verfolgung nicht zu beeinträchtigen.

Das interdisziplinäre Symposium soll Experten und Expertinnen aus Rechtswissenschaft und Psychologie zusammenbringen, um verschiedene Aspekte dieser Problematik, den aktuellen Stand der Forschung und mögliche Implikationen für die Praxis vorzustellen. Eine Podiumsdiskussion wird zudem Gelegenheit geben zu einer intensiven Debatte über die besten Wege im Umgang mit traumatisierten Betroffenen von Straftaten, deren Aussagen im Rahmen des Strafverfahrens als Beweismittel verwendet werden sollen.

Die Einladung richtet sich an alle Akteure in Wissenschaft und Praxis, die durch die Glaubhaftigkeitsbegutachtung betroffen sind. Das Programm finden Sie im Anhang. Aktualisierungen hierzu werden wir in den kommenden Wochen übersenden.
Die Veranstaltung wird in hybrider Form stattfinden. Mit Blick auf die nach wie vor bestehende Pandemielage ist die Anzahl der Personen, die an der Veranstaltung in Präsenz teilnehmen können jedoch begrenzt.

Wir bitten daher die an der Veranstaltung interessierten Verbände und Organisationen darum, bis zum 20. September 2022 einen Teilnehmer oder eine Teilnehmerin durch eine Nachricht an veranstaltungen@bmj.bund.de namentlich anzumelden, die wir vor Ort begrüßen dürfen.

Bitte beachten Sie bei der Ankunft, dass der Eingang zum Bundesministerium der Justiz sich aufgrund von Baumaßnahmen derzeit in der Jerusalemer Str. 27 befindet. Der Eingang zur Mohrenstraße hin ist dagegen derzeit geschlossen. Zudem würden wir uns freuen, wenn Sie zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten während der Veranstaltung eine Maske tragen würden.
Alle weiteren interessierten Personen bitten wir, mittels der im Anhang übersandten Daten per Webex an der Veranstaltung teilzunehmen.

Im Rahmen der Teilnahme per Webex ist eine Zuschaltung Einzelner per Video in den Konferenzraum leider nicht möglich. Fragen, die die virtuell teilnehmenden Gäste an die Vortragenden oder im Rahmen der Podiumsdiskussion stellen möchten, werden jedoch sehr begrüßt. Wir bitten Sie hierzu die vorhandene Chatoption zu nutzen. Ihre Fragen werden dann im Konferenzsaal vorgetragen.

Damit wir einen Überblick darüber gewinnen können, wie viele Gäste wir per Webex begrüßen dürfen, wären wir dankbar, wenn Sie Ihre geplante Teilnahme in dieser Form vorab möglichst bis zum 1. Oktober 2022 durch eine Nachricht an veranstaltungen@bmj.bund.de mitteilen könnten.


Agenda (Pdf-Datei)



 


Kriminologisches Kolloquium 06.09.2022


Wir laden Sie im Rahmen des kommenden Kriminologischen Kolloquiums am Dienstag, 6. September 2022, herzlich zu folgendem Gastvortrag ein:


Was bleibt vom Grundrecht auf Sterbehilfe?


Prof. Dr. Bernd Hecker (Eberhard Karls Universität Tübingen)

Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungsseite, die Sie selbst-verständlich gerne an mögliche interessierte Personen weiterleiten können. 

Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:

Für Ihre Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 02.09.2022 erforderlich. Hierfür nutzen wir neuerdings ein Online-Anmeldeformular.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Die Veranstaltung findet Pandemie-bedingt ausschließlich digital statt. Eine Präsenz-Teilnahme ist nicht möglich. Die Zusendung des Zugangslinks erfolgt voraussichtlich am Tag vor der Veranstaltung.

Falls Sie eine Teilnahmebescheinigung anfordern, wird Ihnen diese unaufgefordert nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Erstellung der Teilnahmebescheinigungen einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Falls Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, melden Sie sich gerne unter kfn@kfn.de.

Alle Anmeldungen, die bereits per E-Mail eingegangen sind, bleiben selbst-verständlich erhalten. Falls Sie sich für mehrere Kolloquien anmelden wollen, weisen sie bitte ausdrücklich in dem Anmeldeformular darauf hin!

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

 



Der Sozialstaat vor Gericht


Tagung zum Thema "Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit und ihre Bedeutung für den Rechts- und Sozialstaat"

Auch in einem funktionierenden Sozialstaat existieren Ungleichheiten und Ungerechtigkeit. So kann es zum Beispiel bei Kürzungen des Arbeitslosengelds oder bei Genehmigungen für Pflegeleistungen zu Konflikten kommen. Zur rechtlichen Klärung solcher Fälle wurde 1954 die Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland eingerichtet. Gelingt es ihr, den Sozialstaat gerechter zu machen und Ungleichheiten abzubauen? Welche Bedeutung haben die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in diesen mit hochkomplexer Materie beschäftigten Gerichten? Können sie dazu beitragen, „im Namen des Volkes“ wahre soziale Gerechtigkeit zu erreichen?

 

Die Tagung findet am 28. und 29. Mai 2022 an der Evangelischen Akademie Bad Boll statt und ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter und dem Landesverband Baden-Württemberg entstanden. Sie wendet sich speziell an die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit.

 

Weitere Informationen und Anmeldung: Evangelische Akademie Bad Boll


Kriminologisches Kolloquium am 14.06.2022 Einladung


Kriminologisches Kolloquium am 14.06.2022


Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. Sie im Rahmen des Kriminologischen Kolloquiums unseres Hauses für Dienstag, den 14.06.2022, 18.00 bis 19.30 Uhr, herzlich zu folgendem Gastvortrag ein:

Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M (UW-Madison), Universität Konstanz, spricht zum Thema:

„Schwangerschaftsabbruch im Recht“

Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten PDF-Datei, die Sie selbstverständlich gerne an mögliche interessierte Personen weiterleiten können.

Bitte beachten Sie den folgenden wichtigen Hinweis: Für Ihre Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 29.04.2022 erforderlich. Hierfür nutzen wir ein Online-Anmeldeformular. Dieses finden Sie unter:

https://forms.office.com/r/Ng29K2V119

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung findet pandemiebedingt ausschließlich digital statt. Eine Präsenzteilnahme ist nicht möglich. Die Zusendung des Zugangslinks erfolgt voraussichtlich am Tag vor der Veranstaltung. Falls Sie eine Teilnahmebescheinigung anfordern, wird Ihnen diese unaufgefordert nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Erstellung der Teilnahmebescheinigungen einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Falls Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, melden Sie sich gerne unter der E-Mail-Adresse: kfn@kfn.de

Alle Anmeldungen die bereits per E-Mail eingegangen sind, bleiben selbstverständlich erhalten.




Europäischer Tag des ehrenamtlichen Richters

 

Europäischer Tag des ehrenamtlichen Richters


Wir danken allen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die sich in vielen Ländern Europas an der Rechtsprechung beteiligen und damit ein wichtiger Grundpfeiler für die demokratische Grundordnung der europäischen Gemeinschaft sind!



Einladung zum Kriminologischen Kolloquium am 03.05.2022 Einladung


Kriminologisches Kolloquium am 03.05.2022


Bitte nicht mehr anmelden!

Das kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. lädt Sie im Rahmen des Kriminologischen Kolloquiums für Dienstag, den 03.05.2022, von 18.00 bis 19.30 Uhr, herzlich zu folgendem Gastvortrag ein:

Frau Nora Labarta Greven und Prof. Dr. Tillmann Bartsch vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachen e.V. sprechen zum Thema:

„Die strafrechtliche Bekämpfung des Menschenhandels in Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland“

Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten PDF-Datei (auf das linke Bild klicken), die Sie selbstverständlich gerne an mögliche interessierte Personen weiterleiten können.

Bitte beachten Sie den folgenden wichtigen Hinweis: Für Ihre Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 29.04.2022 erforderlich. Hierfür nutzen wir neuerdings ein Online-Anmeldeformular.

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung findet pandemiebedingt ausschließlich digital statt. Eine Präsenzteilnahme ist nicht möglich. Die Zusendung des Zugangslinks erfolgt voraussichtlich am Tag vor der Veranstaltung. Falls Sie eine Teilnahmebescheinigung anfordern, wird Ihnen diese unaufgefordert nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Erstellung der Teilnahmebescheinigungen einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Falls Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, melden Sie sich gerne unter kfn@kfn.de.

 

Alle Anmeldungen, die bereits per E-Mail eingegangen sind, bleiben selbstverständlich erhalten. Falls Sie sich für mehrere Kolloquien anmelden wollen, weisen sie bitte ausdrücklich in dem Anmeldeformular darauf hin!


Online-Befragung von Schöffinnen und Schöffen

 

Erfahrungen mit der "Absprache", dem sogenannten "Deal"

 

Seit 2009 sind auch Schöffinnen und Schöffen durch gesetzliche Regelung in die​ ​"Absprache" in einem Strafverfahren eingebunden. Umgangssprachlich wird das​ ​- entlehnt aus dem anglo-amerikanischen Recht - auch "Deal" genannt. Wie sieht​ ​das nun in der gerichtlichen Praxis aus? Dazu hat ein Forschungsverbund der​ ​Universitäten Düsseldorf, Frankfurt am Main und Tübingen unter Leitung von​ ​Prof. Dr. Jörg Kinzig vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen​ ​nach zehn Jahren bereits unter den Berufs​-​juristischen Akteuren (Richtern,​ ​Staatsanwälten, Rechtsanwälten) eine ausführliche Befragung und Analyse​ ​durchgeführt.

("Die Praxis der Verständigung im Strafprozess", Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009; Nomos-Verlag, Link zur Veröffentlichung).

Nunmehr führt die Universität Tübingen eine entsprechende Umfrage unter den Schöffinnen und Schöffen durch. Mehr zur Umfrage und den Zugang dazu finden Sie hier:

Online-Befragung von Schöffinnen und Schöffen zu ihrer Rolle in Strafverfahren​ ​unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten Absprachen. (Befragung ist beendet)





Entschädigung für Zeitaufwand muss nicht versteuert werden

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt ein wichtiges Urteil veröffentlicht: Die Entschädigung für Zeitaufwand (§ 16 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) muss nicht entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltungen von den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern versteuert werden.

Siehe Presseerklärung des BFH:

„BFH: Entschädigung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilweise nicht zu versteuern (externer Link) ()


Legal Tribune Online - Aktuelles aus Recht und Justiz





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